AGB

AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen SOUND OF SUMMER 2024

 

 

Die SOUND-OF-SUMMER-Open-Air-Veranstaltungen werden auf dem Gelände des Braugasthof Papiermühle stattfinden. Wir hoffen natürlich, dass alles reibungslos abläuft und wir von Bandabsagen und vor allem von Dauerregen verschont bleiben.

Kinder / Jugendliche

Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) ohne erziehungsbeauftragte Person haben, laut JuSchG § 5, keinen Zutritt zu Konzert- und Tanzveranstaltungen. Jugendliche (ab 16 Jahre) ohne erziehungsbeauftragte Person haben bis 24:00 Uhr Zutritt bei o.g. Veranstaltungen. Es gibt allerdings die Ausnahme, dass ihr mit einer sog. Erziehungsbeauftragung einen Erziehungsbeauftragten benennen könnt. Füllt dazu das entsprechende Dokument aus und lasst es von euren Eltern unterschreiben. Führt das Formular ständig mit euch und zeigt es auf Verlangen den Security-Mitarbeitern vor. Die Zeiten, in denen ihr euch auf dem Festivalgelände aufhalten dürft, erhöhen sich dann wie folgt: bis 16 Jahre: bis 24:00 Uhr / ab 16 Jahre: bis euer Erziehungsbeauftragter euch den Aufenthalt untersagt. Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unterliegt dem JuSchG § 9.

In Begleitung von Erziehungsberechtigten haben Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr freien Zutritt. Das heißt, wer 14 ist, muss bezahlen.

Camping / Parken

Camping ist nicht möglich! Die Parkplätze vor der Papiermühle sind äußerst begrenzt, ihr müsst euch also eine Parkmöglichkeit in der Umgebung suchen.

Toiletten / Versorgung

Es werden ausreichend kostenlose Dixi-Toiletten sowie ein Toilettenwagen vorhanden sein. Für die Versorgung mit Speisen und Getränken wird auch in diesem Jahr wieder reichlich gesorgt sein.

Müll

Wir bitten euch, für den Müll die bereitgestellten Mülleimer zu benutzen, da wir das Gelände schon am nächsten Tag wieder dem Biergartenbetrieb übergeben müssen.

Bühnen

Es wird eine Bühne geben.

Mitbringsel

Waffen, Feuerwerkskörper sowie Artikel aus Glas sind absolut verboten und es wird wie immer am Einlass auf solche kontrolliert. Bei erheblichen Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Also lasst den Kram zu Hause! Außer für angemeldete Händler ist es auf dem gesamten Gelände verboten, mit Food-/Nonfoodartikeln zu handeln.

Zu dem leidigen Thema Politik und der Zurschaustellung von deren Auswüchsen:

Es besteht ein absolutes und striktes Verbot sämtlicher NS- bzw. NSBM-Motive und/oder -Verhaltensweisen! Dieses gilt auf dem gesamten Festivalgelände. Wer diesbezüglich auffällt, kann seine Sachen packen und nach Hause fahren. Analog verfahren wir auch beim Abspielen von Bands, die einen Nazi-Background haben.

Bei groben Verstößen wird immer, seitens der Ordnungsbehörde, eine Anzeige angestrebt.

Leider müssen diese Regeln sein –

wir wünschen euch dennoch viel Spaß und einen grandiosen Festivalaufenthalt!